Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltung

Für alle Leistungen, Angebote und Lieferungen von PitschWalk (Dr. Holger Pitsch, Einzelunternehmer) gelten ausschließlich und ohne Ausnahme diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen. Sie sind somit fester Bestandteil aller Verträge zwischen diesem Unternehmen und dessen Kunden.

 

§2 Verträge

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind einerseits der Anbieter, Dr. Holger Pitsch (Einzelunternehmer), nachfolgend als „PitschWalk“ bezeichnet, sowie andererseits eine natürliche oder juristische Person, nachfolgend als „Kunde“ oder „Teilnehmer“ bezeichnet. Im Falle einer natürlichen Person richtet sich das Angebot ausschließlich an Volljährige; die Bezeichnungen „Kunde“ und „Teilnehmer“ werden geschlechtsneutral und damit für alle Geschlechter (männlich / weiblich / divers) gleichermaßen geltend verwendet.

 

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die unentgeltliche (z. B. „Schnupperstunde“) oder entgeltliche Durchführung von Kursen, Trainings und sonstigen Veranstaltungen im Bereich des Walkings bzw. Powerwalkings zu den auf der Internetseite www.pitschwalk.de in der Rubrik „Sportangebot“ oder auf der Facebook-Seite „PitschWalk Powerwalking“ aufgeführten Konditionen.

 

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen PitschWalk und einem Kunden kommt ausschließlich durch eine schriftliche Anmeldung des Kunden zu einer kostenfreien Schnupperstunde im Rahmen eines Gruppentrainings oder zu einem kostenpflichtigen Einzel- oder Gruppenkurs oder durch die schriftliche Bestellung eines Tickets für ein oder mehrere Einzel- oder Gruppentrainings oder für eine sonstige Veranstaltung sowie der schriftlichen Bestätigung durch PitschWalk zustande. Anmeldungen bzw. Bestellungen können durch Nutzung der entsprechenden Formulare auf der Internetseite www.pitschwalk.de, per eMail oder durch Nutzung der Anmeldesysteme oder Formulare auf den Internetseiten der Kooperationspartner von PitschWalk in Kombination mit deren individuellen Check In-Systemen erfolgen. Zugelassene Kooperationspartner sind auf der Seite „Partner“ in der Rubrik „PitschWalk“ aufgeführt.

Die verbindliche Bestätigung durch PitschWalk erfolgt binnen 24 Stunden nach Eingang einer Anmeldung bzw. Bestellung ausschließlich per eMail. Als Bestätigung gilt auch die Zusendung der Rechnung für die gebuchte bzw. bestellte Leistung. Kann eine Bestätigung nicht oder nicht in der zuvor genannten Frist erfolgen, kommt kein Vertrag zustande.

Verträge können nicht für Dritte abgeschlossen werden. Die Anmeldung zu einer Schnupperstunde, zu einem Kurs oder Training bzw. die Bestellung eines Tickets können somit ausschließlich durch den künftigen Teilnehmer selbst erfolgen. Hat eine als Teilnehmer registrierte Person die Anmeldung / Bestellung nicht eigenständig vorgenommen, so ist dies unmittelbar nach Erhalt der Bestätigung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt diese gleichermaßen als eigenständig vorgenommen. Einzige Ausnahme von der persönlichen Bestellung / Anmeldung ist der Erwerb eines Gutscheins, sofern auf der Internetseite www.pitschwalk.de angeboten.

 

4. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden jedweder Art oder sonstige Vereinbarungen erfordern zur Inkraftsetzung eine gegenseitige schriftliche Bestätigung.

 

§3 Teilnahmebedingungen

1. Gesundheitliche Voraussetzungen der Teilnehmer

Mit der Anmeldung bzw. mit der Bestellung eines Tickets versichert der künftige Teilnehmer, dass er sportgesund ist und keine körperlichen oder psychischen Einschränkungen vorliegen, die der Teilnahme an einem Powerwalking-Kurs oder -Training bzw. der Durchführung des Powerwalkings entgegenstehen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder Schwangerschaften sind PitschWalk bzw. dem Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsleiter vor Beginn einer Einheit mitzuteilen. PitschWalk bzw. der Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsleiter sind berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen.

Im eigenen Interesse klärt der Teilnehmer vor der Anmeldung bzw. Bestellung eines Tickets, spätestens aber vor der Teilnahme an einem Leistungsangebot von PitschWalk mit einem Arzt seinen Gesundheitszustand im Hinblick auf seine Sporttauglichkeit ab. Die Teilnahme an allen Angeboten von PitschWalk erfolgt im Übrigen auf eigene Gefahr.

 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren schriftliche Anmeldung bzw. Ticketbestellung zuvor seitens PitschWalk bestätigt wurde bzw. die über ein gültiges Ticket verfügen und die jeweilige Gebühr des Leistungsangebotes vollständig und fristgerecht bezahlt haben.

Kunden von Kooperationspartnern von PitschWalk sind verpflichtet, Ihre Teilnahmeberechtigung vor Beginn einer Einheit dem Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsleiter nachzuweisen.

 

3. Haftung

Die Nutzung des Angebotes von PitschWalk erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. PitschWalk schließt jegliche Haftung für Schäden jedweder Art eines Teilnehmers aus, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens PitschWalk oder eines Erfüllungsgehilfen zustande gekommen sind. Diese Haftungsausschlusserklärung gilt als Vertragsgegenstand und bei Abschluss eines Vertrages als seitens des Teilnehmers akzeptiert.

PitschWalk haftet nicht für das Nicht-Erreichen etwaiger, vom Teilnehmer selbst oder Dritten festgelegter oder erwarteter Ziele, die nicht schriftlich zwischen dem Teilnehmer und PitschWalk bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

PitschWalk übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen von Kooperationspartnern von PitschWalk, die der Teilnehmer von diesen erworben hat.

Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle, Verletzungen und Sachschäden, die im Rahmen der Teilnahme am Leistungsangebot von PitschWalk sowie auf dem Weg zu bzw. vom Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsort auftreten können, zu versichern.

 

§4 Kurse, Trainings und Veranstaltungen

1. Inhalte und Elemente

Die Inhalte der von PitschWalk angebotenen Kurse, Trainings und Veranstaltungen liegen, sofern nicht anders angegeben, im Bereich des Powerwalkings, folgen dabei jedoch nicht ausschließlich einer festgelegten Struktur. Entsprechend können Art, Dauer und Elemente der Inhalte von PitschWalk beliebig variiert werden, auch während der Durchführung, z. B. in Abhängigkeit des Wetters, der Teilnehmerzahl, deren jeweiliger Konstitution oder aktueller Wünsche. Ein Anspruch der Teilnehmer auf spezifische Elemente, z. B. bestimmte Aufwärm-, Fitness- und/oder Dehnübungen und/oder Walkingstrecken bzw. -distanzen, besteht nicht.

 

2. Ort, Beginn und Dauer

Die Kurse und Trainings beginnen zu den auf der Internetseite www.pitschwalk.de angegebenen Zeiten an den ebenfalls angegebenen Treffpunkten. Die Dauer einzelner Kurse oder Trainings beträgt, sofern nicht anders angegeben, ca. 60 Minuten. Zeitliche Schwankungen der Dauer sind aufgrund von wechselnden Teilnehmern, Teilnehmerzahlen, deren tagesaktueller Konstitution sowie Wetter- und Verkehrseinflüssen wahrscheinlich, jedoch nicht vorhersehbar oder auszuschließen. Die Kurse und Trainings enden, sofern nicht anders angegeben oder mit den Teilnehmern kurzfristig vereinbart, am jeweiligen Start- bzw. Treffpunkt.

PitschWalk ist berechtigt, Orte bzw. Treffpunkte sowie Termine zu ergänzen, zu ändern oder zu reduzieren, wenn dies für die effektive Erbringung des Leistungsangebotes sinnvoll erscheint.

Individuelle Orte bzw. Treffpunkte sowie Termine für Kurse, Trainings oder Veranstaltungen können zwischen den Teilnehmern und PitschWalk schriftlich vereinbart werden. Es bedarf der gegenseitigen Bestätigung.

Angaben zu Kurs-, Trainings- oder Veranstaltungsorten, -zeiten oder -umfängen in Medien oder auf Internetseiten Dritter sind nicht bindend. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils letzten von PitschWalk veröffentlichten Angaben.

 

3. Durchführung

Kurse, Trainings oder Veranstaltungen finden bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Gewitter, Starkregen, Sturm oder Glatteis. Alle Sportangebote werden ausnahmslos von einem Kursleiter von PitschWalk durchgeführt und begleitet.

 

4. Orts- und Terminauswahl

Kunden von PitschWalk, die einen Kurs gebucht oder ein Ticket für regelmäßige Gruppentrainings bestellt und fristgerecht bezahlt haben, können die Orte und Termine, an denen sie teilnehmen möchten, frei unter Berücksichtigung der jeweiligen Konditionen aus den zur Verfügung stehenden Orten und Terminen für ein Leistungsangebot von PitschWalk auswählen. Für Tickets für regelmäßig stattfindende Gruppentrainings gilt:

a) 10er-Ticket: Die Teilnehmer können während der Gültigkeitsdauer des Tickets an bis zu 10 beliebigen Terminen an allen angebotenen Orten für das jeweilige Angebot teilnehmen, sofern diese stattfinden. Orts- und Terminkombinationen sind erlaubt. Es ist auch möglich, alle 10 Termine in einer Kalenderwoche wahrzunehmen.

b) 3-Monats-Abo mit 1 Teilnahme je Kalenderwoche: Die Teilnehmer können während der Gültigkeitsdauer des Tickets an einem Ort an einem  beliebigem Termin je Kalenderwoche teilnehmen. Die Wahl des Ortes ist frei. Wöchentliche Orts- und Terminwechsel sind möglich.

c) 3-Monats-Abo (-flex-) mit beliebig vielen Teilnahmen je Kalenderwoche: Die Teilnehmer können während der Gültigkeitsdauer des Tickets an beliebig vielen Terminen je Kalenderwoche teilnehmen, auch an verschiedenen Orten.

Die Gültigkeitsdauer eines Tickets beginnt am Tag der ersten Teilnahme nach Erwerb des Tickets. Die erste Teilnahme muss innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb des Tickets stattfinden. Die Gültigkeitsdauer eines Tickets ist in der jeweils gültigen Ticketübersicht angegeben; das Enddatum der Gültigkeit wird von PitschWalk auf dem Ticket vermerkt. Eine Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag.

Tickets für einmalige Veranstaltungen sind ausschließlich am gebuchten Veranstaltungstag gültig.

 

5. Terminabsagen und -verschiebungen

Wetterbedingte Absagen oder Verschiebungen (siehe §3, Abschnitt 3) können kurzfristig erfolgen und werden den Teilnehmern via Website, eMail, Kurzmitteilungsdienst  oder Telefon kommuniziert. Hierzu ist es erforderlich, dass die Teilnehmer der Speicherung Ihrer Kontaktdaten und der Kontaktaufnahme per eMail, Telefon oder einem Kurzmitteilungsdienst zustimmen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer für die von ihnen vorgesehenen Termine an- und abmelden, so dass PitschWalk erkennen kann, wer bedarfsweise über eine Terminabsage oder -verschiebung informiert werden muss.

PitschWalk ist berechtigt, einzelne Termine abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs, ein Training oder eine Veranstaltung nicht erreicht wird. Die Absage erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des jeweiligen Angebots und wird per eMail, Telefon oder per Kurzmitteilungsdienst an die übrigen, bereits angemeldeten Teilnehmer kommuniziert. Die ursprünglich für den abgesagten Kurs- oder Trainingstermin angemeldeten Teilnehmer sind berechtigt, kostenfrei auf einen anderen Termin in der gleichen Kalenderwoche umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, kann in die folgende Kalenderwoche umgebucht werden.

Im Falle der Absage einer nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltung seitens PitschWalk erhalten die angemeldeten Teilnehmer, die den jeweiligen Veranstaltungspreis bereits bezahlt haben, diesen binnen 7 Tagen nach Absage der Veranstaltung per Überweisung zurückerstattet.

Absagen seitens der Teilnehmer müssen schriftlich bis 24 Stunden vor Beginn eines Kurses oder eines Trainings erfolgen. Bei fristgerechter Absage können die Teilnehmer kostenfrei auf einen anderen Termin für dasselbe Leistungsangebot in der gleichen oder in der darauffolgenden Kalenderwoche umbuchen.
Für alle Absagen seitens eines Teilnehmers für einen Kurs- oder Trainingstermin, die nicht fristgereicht, d. h. weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn des jeweiligen Angebots, eingehen, besteht kein Anspruch auf Umbuchung auf einen anderen Termin. Dies gilt ebenfalls, wenn der Kunde dem von ihm gebuchten Angebot ohne Absage fernbleibt. Absagen der Teilnehmer für (einmalige) Veranstaltungen unterliegen ausschließlich den Bedingungen für Rücktritt und Rückerstattung (siehe §5, Abschnitt 6).

 

6. Urlaub und Krankheit

Urlaubszeiträume seitens PitschWalk, durch die einzelne oder mehrere Termine sonst regelmäßig stattfindender Kurse oder Trainings ausfallen, werden mindestens 14 Tage vor Urlaubsbeginn auf der Internetseite www.pitschwalk.de bekanntgegeben und den bereits angemeldeten Teilnehmern an diesen Angeboten im betroffenen Zeitraum per eMail oder Kurzmitteilungsdienst mitgeteilt. Krankheitsbedingte Ausfälle von PitschWalk werden schnellstmöglich auf der Internetseite www.pitschwalk.de bekanntgegeben und den Teilnehmern per eMail oder Kurzmitteilungsdienst mitgeteilt.

Kann bedingt durch die Dauer eines Urlaubs oder einer Krankheit von PitschWalk die Teilnahme an einem regelmäßig stattfindenden Kurs oder Training in mindestens 12 Kalenderwochen während der Gültigkeitsdauer eines 3-Monats-Abos nicht ermöglicht werden, so verlängert sich die Gültigkeitsdauer des jeweiligen Tickets um die Dauer des Urlaubs von PitschWalk.

Urlaube, krankheitsbedingte Ausfälle oder sonstig begründete Nicht-Teilnahmen der Kunden führen nicht zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Tickets.

Bei einem krankheitsbedingten Ausfall seitens PitschWalk einer nicht regelmäßig stattfindenden Veranstaltung wird zeitnah ein Alternativtermin bekanntgegeben. Sollte dies nicht möglich sein, so werden den Teilnehmern etwaige Gebühren, die bereits bezahlt wurden, binnen 7 Tagen nach Bekanntwerden des Ausfalls per Überweisung zurückerstattet.

 

§5 Preise, Gültigkeit und Zahlungsbedingungen

1.  Preise

Für das Leistungsangebot von PitschWalk gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Preise, die auf der Internetseite www.pitschwalk.de in den Rubriken „Sportangebot“ und „Tickets & Gutscheine“ aufgeführt sind. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

2. Bestellung, Zahlung und Zustellung von Tickets

Tickets können ausschließlich schriftlich per Bestellformular auf der Internetseite www.pitschwalk.de oder per eMail bestellt werden. Wenn die Bestellung möglich ist, so erhält der Kunde in der Regel binnen 24 Stunden nach Eingang seiner Bestellung eine Bestätigung per eMail. Dieser Bestätigung ist eine Rechnung über den jeweiligen Gesamtbetrag beigefügt.

Bei der Bestellung eines Tickets kann der Kunde angeben, ob er den Rechnungsbetrag bar bei seiner ersten Teilnahme an einem Kurs, Training bzw. am Veranstaltungstermin bezahlen oder diesen vor dem jeweiligen Termin vollständig überweisen möchte.

Das Zahlungsziel für alle Rechnungen seitens PitschWalk beträgt, sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, 10 Tage nach Rechnungsdatum, unabhängig von der bei der Bestellung gewählten Zahlungsoption.

Findet keine der Auswahl entsprechende, fristgerechte Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages statt, ist die Teilnahme am Leistungsangebot von PitschWalk ausgeschlossen.

Tickets werden ausschließlich nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt oder zugestellt. Die Zustellung richtet sich nach Art des PitschWalk-Angebots bzw. des Tickets:

a) Tickets für Kurse und Trainings werden dem Kunden bei der ersten Teilnahme im jeweiligen Gültigkeitszeitraum ausgehändigt.

b) Tickets zu einmaligen Veranstaltungen werden dem Kunden als PDF-Datei per eMail zugestellt.

c) Gutschein-Tickets werden ausschließlich dem Käufer (Kunde) postalisch zugestellt. Der Kunde sorgt für die rechtzeitige Aushändigung an den Nutzer (Teilnehmer).

 

3. Nutzung des Tickets

Auf jedem Ticket sind der Name des Teilnehmers, die Kurs- bzw. Trainingsart sowie das Enddatum der Gültigkeit vermerkt. Der Teilnehmer bringt zur Legitimation das Ticket zu jedem Termin, an dem er teilnimmt, mit. Jede Teilnahme wird je nach Art des Tickets von PitschWalk auf dem Ticket vermerkt.

Tickets sind nicht übertragbar und können nur vom Kunden selbst bzw. vom eingetragenen Gutschein-Nutzer zur Teilnahme am Leistungsangebot von PitschWalk verwendet werden.

 

4. Gültigkeit der Tickets

Der Gültigkeitszeitraum eines Tickets für einen regelmäßig stattfindenden Kurs bzw. Training beginnt am Tag der ersten Teilnahme, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Kauf des Tickets. Findet die erste Teilnahme später als 30 Tage nach dem Kauf des Tickets statt, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die einem Ticket zugeordnete Mindestzahl an Teilnahmen.

Die Gültigkeit eines Tickets endet an dem Tag, der seitens PitschWalk auf dem Ticket bzw. Gutschein vermerkt wurde. Tritt keine durch einen Urlaub oder eine Krankheit von PitschWalk bedingte Verlängerung ein, so kann der Kunde nach diesem Tag an keinem weiteren Termin teilnehmen. Besitzt der Kunde hingegen ein ungekündigtes Abonnement (z. B. 3-Monats-Abo), so erhält er bei seiner nächsten Teilnahme sein neues Ticket.

Die Gültigkeitsdauer eines 10er-Tickets ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser 6 Monate verfällt der Anspruch auf Teilnahme an noch nicht wahrgenommenen Terminen. Eine Rückerstattung des Restwertes nicht wahrgenommener Termine ist ausgeschlossen.

3-Monats-Abo mit 1 Teilnahme pro Kalenderwoche: Verzichten Kunden auf Teilnahmen in einer Kalenderwoche, so berechtigt dies nicht zu häufigeren Teilnahmen in einer anderen Kalenderwoche; ebenso verlängert sich der Gültigkeitszeitraum des Tickets nicht.

3-Monats-Abo (-flex-) mit beliebig vielen Teilnahmen pro Kalenderwoche: Die Möglichkeit zur Teilnahme an mehreren Terminen pro Woche ist eine Kann-Regelung. Nicht wahrgenommene Termine berechtigen nicht zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Tickets.

 

5. Kündigung eines Abonnements

Die 3-Monats-Tickets werden ausschließlich als Abonnements mit automatischer Verlängerung ausgegeben. Mit Ablauf der Gültigkeit eines 3-Monats-Abos erhält der Teilnehmer ein neues Ticket und eine entsprechende Rechnung.

Möchte der Teilnehmer die automatische Verlängerung beenden, so kann er das Abonnement schriftlich mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des aktuellen Gültigkeitszeitraums seines aktuellen Tickets kündigen. Verspätet eingehende Kündigungen werden erst zum nächsten Gültigkeitsende nach weiteren 3 Monaten wirksam. Der Kunde erhält in jedem Fall eine schriftliche Kündigungsbestätigung per eMail.

 

6. Rücktritt und Rückerstattung

Ein Rücktritt eines Teilnehmers bzw. eines Kunden von einem Leistungsangebot („Sportangebot“) von PitschWalk kann nur vor der ersten Teilnahme an einem Kurs oder an einem regelmäßig stattfindenden Training bzw. vor einer einmaligen Veranstaltung erfolgen. Die erforderlichen Fristen und ggf. anfallenden Kosten für einen Rücktritt werden nachfolgend aufgeführt. Hat ein Kunde oder ein Gutschein-Nutzer bereits an einem oder mehreren Angeboten (Terminen) im Rahmen der aktuellen Gültigkeit seines Tickets teilgenommen, so ist der Rücktritt und damit die Rückerstattung – auch anteilig – ausgeschlossen.

Ein Rücktritt kann nur schriftlich, z. B. per eMail, erfolgen und muss in jedem Fall vor der Teilnahme an einer einmaligen Veranstaltung bzw. vor dem (ersten) Termin eines Kurses oder Trainings bei PitschWalk eingehen. Bei einem Rücktritt können jedoch Kosten in Abhängigkeit des zeitlichen Abstands bis zum (ersten) Termin eines Kurses oder einer Veranstaltung anfallen:

a) Bis 14 Kalendertag vor Kursbeginn oder Veranstaltungstermin: kostenfreier Rücktritt.

b) 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn oder Veranstaltungstermin: 50% der Kurs- oder Veranstaltungsgebühr.

c) 6 bis 4 Tage vor Kursbeginn oder Veranstaltungstermin: 75% der Kurs- oder Veranstaltungsgebühr.

d) Weniger als 4 Tage vor Kursbeginn oder Veranstaltungstermin sowie bei Nicht-Erscheinen: 100% der Kurs- oder Veranstaltungsgebühr.

Erfolgt der Rücktritt fristgerecht, so wird ein bereits bezahlter Betrag abzüglich etwaiger, oben aufgeführter Kosten binnen 7 Tagen nach Eingang des schriftlichen Rücktritts per Überweisung zurückerstattet.

Im Falle regelmäßig stattfindender Gruppentrainings muss die Rücktrittserklärung schriftlich spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum und spätestens 4 Tage vor der ersten Teilnahme an dem jeweiligen Leistungsangebot bei PitschWalk eingehen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Rechnungsbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 binnen 7 Tagen nach Eingang des schriftlichen Rücktritts per Überweisung zurückerstattet. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen oder bei Nicht-Erscheinen zu einzelnen oder allen Terminen während der Gültigkeitsdauer des Tickets wird der volle Betrag einbehalten.

Vom Kauf eines Gutschein-Tickets kann nur der Käufer, nicht der beschenkte Nutzer, selbst zurücktreten. Der Rücktritt von einem Gutschein-Ticket für Gruppentrainings bzw. für einen Einsteigerkurs (Einzelunterricht) muss spätestens 24 Stunden vor der Teilnahme des Nutzers am zweiten Trainings- bzw. Kurstermin erfolgen. Erfolgt der Rücktritt fristgerecht, so wird ein bereits bezahlter Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% binnen 7 Tagen nach Eingang des schriftlichen Rücktritts per Überweisung zurückerstattet. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen oder bei Nicht-Inanspruchnahme des Gutschein-Tickets innerhalb des Gültigkeitszeitraums wird der volle Betrag einbehalten. Eine Rückerstattung bzw. Auszahlung des Gutschein-Betrages an den Nutzer (Teilnehmer) ist ausgeschlossen.

 

§6 Datenschutz

PitschWalk ist berechtigt, die personenbezogenen Daten seiner Kunden gemäß §§20, 28 BDSG zur Abwicklung der Verträge zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
Vertragsrelevante Änderungen der personenbezogenen Daten, wie Name, Anschrift, Bankverbindung sind PitschWalk unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch des Kunden, spätestens aber 24 Monate nach dessen letzter Teilnahme an einem Leistungsangebot von PitschWalk gelöscht.
Im Übrigen gelten die in der Datenschutzerklärung aufgeführten Regelungen.

 

§7 Schlussbestimmungen

1. Salvatorische Klausel

Sollte eine der aufgeführten Bestimmungen unwirksam oder fehlerhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

2. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mainz, Rheinland-Pfalz.

 

Stand: 08.02.2023